digitaler Raum
die Verwendung des Begriffs Konvergenz im Kontext einer politischen Debatte über die Weiterentwicklung, Anpassung des rechtlichen Rahmens und der behördlichen Praxis entsprechend den veränderten Rahmenbedingungen in der Medienwelt - technischer Fortschritt, Nutzungsgewohnheiten - ist nicht zielführend, da die Konvergenz - s. dazu:
lediglich den zweitrangigen technischen Aspekt des Vorhabens wiederspiegelt.
Welcher alternativer Begriff in Frage kommt, hängt von den politischen Zielen ab und muss im Konsens von den beteiligten Akteuren definiert werden. Da das erklärte Ziel der neuen Medienordnung ist die Angebots- und Meinungsvielfalt zu gewährleisten und die gelebte Praxis ist, dass die Inhalte in den neuen Medien zunehmend nicht nur von institutionellen Anbietern - Parteien, Vereine, Verlage, Behörden, ... sondern von den Mitgliedern der sozialen Netzwerke erstellt werden, hier Vorschläge zur Kennzeichnung, Identifizierung der Alleinstellungsmerkmale der neuen Medienordnung:
medien21 von A bis Z - s. http://medien21.sprechrun.de/?id=2124
neue Medienordnung
OECD
von Tiesenhausen-Cave: Da gibt es niemanden."