"Für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem IFG werden Gebühren und Auslagen erhoben. Nur einfache Auskünfte und Ablehnung eines Antrages sind kostenfrei. Auslagen etwa für Kopien, sind immer zu erheben, auch wenn die Auskunft selbst kostenfrei wäre. Die Verwaltungsbehörde muss den Antragsteller bezüglich der eventuell entstehenden Kosten beraten. So kann es im Einzelfall günstiger sein, Akteneinsicht zu nehmen, als eine Schriftliche Auskunft zu beantragen."
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes, 23.09.2015